Allgemeine Geschäftsbedingungen

der

Optimist Germany GmbH

1. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsbeziehungen zwischen der Optimist Germany GmbH, Falkenried 72a, 20251 Hamburg, Deutschland (nachfolgend „Optimist“ genannt) mit ihren Auftragnehmern (nachfolgend „Auftragnehmer“) – unabhängig von Art und Umfang der Leistung – im Rahmen laufender und zukünftiger Geschäftsbeziehungen.

2. Ausschließlichkeit

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Die Geltung gesonderter Geschäftsbedingungen von Optimist bleibt – im Falle einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Auftragnehmer – hiervon unberührt.
  2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers finden keine Anwendung, es sei denn, Optimist hat ihrer Geltung zuvor ausdrücklich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn Geschäftsbedingungen des Auftraggebers in vertraglichen Unterlagen beigefügt sind oder in Bezug genommen werden sowie, wenn Optimist in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftragnehmers Leistungen annimmt.

3. Vertragsschluss

  1. Soweit nicht ausdrücklich anders durch den Auftragnehmer gekennzeichnet, sind Angebote an Optimist verbindlich. Angebote sind, sofern nichts anderes in Textform mit Optimist vereinbart ist, in Form von detaillierten Kostenvoranschlägen zu unterbreiten.
  2. Angebote bedürfen der Textform (z.B. Brief, Fax oder E-Mail). Die vertragliche Bindung für Optimist entsteht durch die Annahme des Angebots in Textform (Auftragsbestätigung).

4. Inhalt der Leistung

  1. Der Inhalt der Leistungen des Auftraggebers wird durch die letzte Angebotsfassung einschließlich der dazugehörigen Anlagen und Dokumente („Leistungsbeschreibung“) und/oder vereinbarte Leistungsänderungen bestimmt. Leistungsbeschreibungen in zuvor erstellten Angeboten, Entwürfen oder sonstigen Unterlagen haben demgegenüber keinerlei Gültigkeit. Bei Unklarheiten in Bezug auf die Leistung entscheidet Optimist über die konkrete Ausführung auf Nachfrage des Auftragnehmers.
  2. Die Leistung kann im Rahmen von Projekten („Kundenprojekt“) der Kunden von Optimist („Kunden“) verwendet werden.
  3. Optimist ist jederzeit berechtigt, Änderungen bzgl. der Leistungen im Verhältnis zur Leistungsbeschreibung oder deren Umsetzung durch den Auftragnehmer, insbesondere auch im Hinblick auf das Leistungsziel, zu fordern. Soweit die Änderungen zu einer Veränderung im Zeitrahmen bzw. Lieferzeitpunkte und Milestones nach Maßgabe des Angebots führen könnten wird der Auftragnehmer dies Optimist unverzüglich mitteilen und wie folgt verfahren:
    1. Nach Eingang der Änderungsanfrage durch Optimist wird der Auftragnehmer prüfen, ob die gewünschte Änderung durchführbar ist und dies Optimist dann innerhalb angemessener Frist, spätestens jedoch nach drei (3) Werktagen, gerechnet ab Eingang des Änderungsverlangens, das Ergebnis der Prüfung mitteilen. Der Auftragnehmer wird zudem mitteilen, ob und wenn ja welche wesentlichen Mehrkosten und welche Änderungen am Zeitplan mit der gewünschten Änderung verbunden sind. Sind keine wesentlichen Mehrkosten durch die Änderungen zu erwarten, sind sämtliche Leistungen durch die vereinbarte Vergütung abgegolten.
    2. Teilt der Auftragnehmer konkret und beziffert mit, dass wesentliche Mehrkosten und Änderungen am Zeitplan notwendig sind, stellt diese Mitteilung ein neues Angebot dar und Optimist wird innerhalb von zehn (10) Werktagen, gerechnet ab Eingang des Angebots zur Durchführung der Änderungsarbeiten, in Textform (z.B. via E-Mail) erklären, ob dieses Angebot angenommen wird. Nimmt Optimist das Angebot des Auftragnehmers an, sind die Leistungsbeschreibung und ggfs. der Zeitplan entsprechend durch die Parteien anzupassen.
    3. Der Auftragnehmer hat etwaige Behinderungen durch Optimist oder Dritte unverzüglich in Textform (via E-Mail) gegenüber Optimist anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat alle angemessenen Maßnahmen zu treffen, um die Behinderung selbst zu beseitigen.
  4. Der Auftragnehmer ist nur mit schriftlicher Zustimmung von Optimist berechtigt, Dritte mit der Leistungserbringung, auch in Teilen, zu beauftragen. Optimist kann die Zustimmung davon abhängig machen, dass die vertragliche Grundlage der Zusammenarbeit mit dem Dritten offengelegt wird.

5. Leistungszeit und Leistungsbedingungen

  1. Der Auftragnehmer wird die Leistung zum in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitpunkt bzw. in dem angegebenen Zeitraum erbringen. Ist in der Leistungsbeschreibung kein Leistungszeitpunkt oder -zeitraum angegeben, besteht Seitens Optimist ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht.
  2. Wird die termingerechte Vertragserfüllung durch fehlende Angaben, Pläne, Spezifikationen, Daten etc. oder deren Änderungen, zu vertreten durch Optimist, während der Ausführung verzögert, verlängern sich die vertraglichen Fristen entsprechend. Entstehen dadurch für den Auftragnehmer zusätzliche Kosten, sind diese von Optimist nur zu tragen, wenn hierauf schriftlich und unter Fristsetzung von mindestens zehn (10) Werktagen hingewiesen wurde.
  3. Sofern der Auftragnehmer im Rahmen des Vertrags verpflichtet ist, eine Sache zu liefern, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs erst mit der Übergabe an Optimist auf Optimist über.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die in der Leistungsbeschreibung dargestellten Preise zzgl. Mehrwertsteuer.
  2. Die Zahlung der Vergütung erfolgt innerhalb von fünfundvierzig (45) Tagen nach erfolgter Übergabe bzw. Abnahme der Leistungen und entsprechender ordnungsgemäßer (Schluss-) Rechnungsstellung gegenüber Optimist.
  3. Die ordnungsgemäße Rechnungsstellung erfordert insbesondere die vollständige Angabe der Unternehmensbezeichnung, Adresse (Wohnsitz / Geschäftsanschrift), der Steuernummer sowie ggf. der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) des Auftragnehmers.
  4. Ist eine Abrechnung nach (Zeit-.)Aufwand vereinbart, weist der Auftragnehmer den aufgebrachten Aufwand / Zeiteinheiten durch angemessen transparente Abrechnung nach.
  5. Etwaige Ausgaben und Reisekosten im Zusammenhang mit der Leistungserbringung werden nicht von Optimist übernommen.
  6. Soweit seitens staatlicher Stellen am Sitz von Optimist Einkommenssteuern oder vergleichbare Steuern auf die Zahlungen nach diesem Vertrag erhoben werden, ist Optimist berechtigt, solche Steuern von den Zahlungen an den Auftragnehmer einzubehalten und/oder diese Steuern direkt an die jeweiligen Steuerbehörden weiterzuleiten, soweit der Auftragnehmer nicht eine entsprechende Freistellungserklärung vorlegt (Quellensteuern). Optimist wird dem Auftragnehmer in diesem Fall unverzüglich sämtliche Steuerbescheide bzw. Zahlungsbelege der jeweiligen Steuerbehörden oder sonstige angemessenen Zahlungsnachweise bezüglich Zahlungen vorlegen, um den Auftragnehmer in die Lage zu versetzen, selbstständig eine Rückerstattung zu erwirken.
  7. Im Übrigen versichert der Auftragnehmer sämtliche gezahlten Vergütungen ordnungsgemäß zu versteuern. Der Auftragnehmer haftet insofern und stellt Optimist diesbezüglich ausdrücklich frei.

7. Abnahme

  1. Sofern eine Werkleistung vereinbart wird, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die fertige Leistung zur Abnahme vorzulegen. Soweit die Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich Zwischenabnahmen vorsieht, sind Zwischenabnahmen nur auf Wunsch des Auftragnehmers durchzuführen. Zwischenabnahmen dürfen durch Optimist nur verweigert werden, wenn die Leistung nicht dem Zeitplan unter Berücksichtigung der Festlegungen der Leistungsbeschreibung entspricht.
  2. Optimist wird die Leistung bzw. den vorgelegten Zwischenstand bzw. Liefergegenstand prüfen und innerhalb von zwanzig (20) Werktagen nach Zugang der Leistung bzw. des Zwischenstandes diesen abnehmen oder die Abnahme wegen Mängeln oder fehlender Elemente verweigern.
  3. Falls Optimist die zur Abnahme vorgelegte Leistung bzw. den vorgelegten Zwischenstand innerhalb der vorbenannten Frist, mit oder ohne Angabe eines konkreten Grundes, weder abnimmt, noch zurückweist, ist der Auftragnehmer verpflichtet, Optimist eine Erinnerung in Textform (via E-Mail) zu schicken, mit dem Hinweis, dass, wenn Optimist die Abnahme nicht ausdrücklich erklärt oder verweigert (unter Angabe mindestens eines Grundes für die Verweigerung) innerhalb von fünf (5) Werktagen ab Erhalt der Erinnerung, die Leistung bzw. der vorgelegte Zwischenstand als abgenommen gilt.
  4. Für den Fall, dass Optimist während der Abnahme feststellt, dass die jeweilige zur Abnahme vorgelegte (Teil)-Leistung mit Mängeln behaftet ist, wird Optimist den Auftragnehmer hierauf in Textform (via E-Mail) unter nachvollziehbarer Beschreibung des jeweiligen Mangels hierauf hinweisen.
  5. Der Auftragnehmer wird die von OPTIMIST beanstandeten Mängel innerhalb einer angemessenen, von Optimist zu bestimmenden Frist, ab Eingang der Mängelanzeige beseitigen und zur erneuten Abnahme vorlegen. Sich hieraus ergebende Mehrkosten trägt der Auftragnehmer. Der Auftragnehmer ist auch für die sich daraus ergebenden Verzögerungen verantwortlich und haftet hierfür.

8. Eigentumsübergang

Sofern die Leistung des Auftragnehmers in der Lieferung einer Sache oder eines Werks besteht, geht das Eigentum an der Sache mit der Übergabe an Optimist über, wobei das Eigentum an einem Werk mit der Übergabe und Erklärung der Abnahme übergeht.

9. Geistiges Eigentum

  1. oweit nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart und soweit bei dem Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung und an den Leistungen (einschließlich aller materiellen und immaterielle Zwischenergebnisse, wie z.B. Ideen, Informationen, Materialien, Skizzen, Layouts, Entwürfe, Prototypen, Fotografien, Skripte, Storyboards, Präsentationen und Slides, Webseiten, Commercials, Rough Cuts und sonstigen Arbeitsergebnisse in diesen AGB), Eigentums-, Urheberrechte, Leistungsschutzrechte oder sonstige Rechte entstehen bzw. auf den Auftragnehmer übergehen, überträgt der Auftragnehmer diese bereits hiermit exklusiv, zeitlich und räumlich unbegrenzt und unwiderruflich, an Optimist, seine sämtlichen, Eigentums,- Nutzungs- und Verwertungsrechte, Leistungsschutzrechte und sonstigen Rechte oder Befugnisse an den Leistungen, die von Optimist, der Optimist,Inc. (Los Angeles), anderen verbundenen Unternehmen, Lizenznehmern und deren Vertragspartnern, insbesondere deren Kunden, zur umfassenden gewerblichen und nicht-gewerblichen Auswertung der Leistungen sowie Teilen hiervon, auch in bearbeiteter oder umgestalteter Form - unter Berücksichtigung ggf. bestehender Urheberpersönlichkeitsrechte -, in allen Medien verwendet werden können. Mit Zahlung der vereinbarten Vergütung sind alle Ansprüche des Auftragnehmers im Zusammenhang mit der Rechteübertragung abgegolten.
  2. Die Rechtsübertragung bezieht sich auf die Nutzung der Leistungen in allen derzeit bekannten Formen, Formaten und Nutzungsarten.
  3. Die Rechteübertragung bezieht sich darüber hinaus auch auf die Nutzung der Leistungen in allen derzeit noch unbekannten Formen, Formaten und Nutzungsarten.
  4. Über die vorgenannten Rechte und Befugnisse hinaus ist die Tätigkeit und die Rechtsübertragung mit Wirkung für alle die Urheberrechtsordnungen (insbesondere nach Anglo-Amerikanischen Recht), die eine entsprechende Konzeption anerkennen, als „Auftragswerk“ („work made for hire“) unter Verzicht auf das Urheberpersönlichkeitsrecht zu verstehen.
  5. Optimist und Optimist, Inc (Los Angeles) sind berechtigt, die hiermit eingeräumten Rechte und Befugnisse ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen oder solchen Dritten Unterlizenzen einzuräumen. Für eine solche Übertragung entsteht - selbst im Falle der Übertragung der gesamten Rechte oder der mehrfachen Auswertung der Leistungen - in keinem Fall ein weiterer Vergütungsanspruch.
  6. Der Auftragnehmer garantiert im Wege eines selbstständigen Garantieversprechens i.S.v. § 311 Abs. 1 BGB den Bestand der nach dieser Vereinbarung übertragenen Rechte und Befugnisse sowie, dass diese frei von entgegenstehenden Rechten Dritter sind. Der Auftragnehmer versichert, dass er über diese Rechte verfügen darf und seine Befugnisse weder ganz noch teilweise auf Dritte übertragen oder mit Rechten Dritter belastet hat. Abtretungsverbote bestehen nicht.
  7. Der Auftragnehmer garantiert darüber hinaus im Wege eines selbstständigen Garantieversprechens i.S.v. § 311 Abs. 1 BGB, dass sämtliche von ihm beigestellten Materialien, Werke, Marken, Geschäftsbezeichnungen und sonstigen Bestandteile der Leistung keine Rechte Dritter verletzen und dass der Auftragnehmer berechtigt ist, diese für die Herstellung und Erbringung der Leistung gegenüber Optimist zu verwenden.
  8. Der Auftragnehmer wird Optimist von sämtlichen Ansprüchen und Kosten (einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung) aufgrund der Geltendmachung von Rechten Dritter im Rahmen der vertragsgemäßen Nutzung der Leistung, der der Leistung zugrundeliegenden Materialien, Werke, Marken, Geschäftsbezeichnungen und sonstigen Bestandteile der Leistung auf erstes Anfordern freistellen. Die Parteien haben sich gegenseitig unverzüglich von der Geltendmachung von Rechten durch Dritte zu informieren und zu unterstützen. Dasselbe gilt, wenn die Inanspruchnahme von Unternehmen und Personen erfolgt, die zur Auswertung des Kundenprojekts und der Leistung berechtigt sind.
  9. Optimist ist nicht verpflichtet, die Leistung des Auftragnehmers in irgendeiner Art und Weise zu verwerten. Optimist kann den Auftragnehmer jederzeit durch einen anderen ersetzen, falls dies aus wirtschaftlichen oder kreativen Gründen erforderlich oder sinnvoll erscheint. Optimist kann die Leistung ferner ganz oder teilweise im Rahmen bzw. in Verbindung mit anderen Werken bzw. Projekten nutzen.
  10. Solange die vertragsgegenständlichen Leistungen des Auftragnehmers ausgewertet werden, gestattet der Auftragnehmer Optimist, Optimist, Inc., verbundenen Unternehmen, dem Kunden sowie Vertragspartnern und Lizenznehmern den Namen und ggf. das Bildnis des Auftragnehmers bzw. das Logo oder sonstiges biographisches Material sowie die Aufnahmen, die während der Erbringung der Leistungen erstellt wurden (einschl. Ton-, Film-, Video und Fotoaufnahmen, Making Ofs, Interviews, Behind the Scenes Material, nachfolgend „Weiteres Material“) in gleichem Umfang zu nutzen wie die Leistungen selbst (wie vorstehend bestimmt in Ziff. 9). Dies umfasst insbesondere das Recht den Namen, das Bildnis und weiteres Material in branchenüblicher Weise für Werbezwecke für das Kundenprojekt und im Rahmen der anderweitigen vertragsgemäßen Auswertungen der Leistungen des Auftragnehmers zu verwenden.
  11. Optimist, Optimist, Inc., deren Kunde und deren Vertragspartner, Rechteerwerber und Lizenznehmer sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Auftragnehmer in An-kündigungen jeder Art im Zusammenhang mit dem Kundenprojekt bzw. im Rahmen der Auswertung des Kundenprojekts oder der Leistungen zu nennen, soweit dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Ist eine Nennung gesetzlich vorgeschrieben, wird sich Optimist gegenüber Optimist, Inc., dem Kunden, den Vertragspartnern, den unmittelbaren Rechteerwerbern und Lizenznehmern dafür einsetzen, dass eine Nennung in den Credits in branchenüblicher Form erfolgt.
  12. Der Auftragnehmer ist nur nach vorheriger schriftlicher Freigabe der konkreten Darstellung berechtigt, das Kundenprojekt sowie Optimist oder den Kunden nebst dessen Logo auf seiner Webseite als Referenz zu benennen. Gleiches gilt für die Verwendung oder Referenzierung in jeder sonstigen Art von Showreel oder sonstiger Veröffentlichung zur Eigenwerbung.

10. Vertrauliche Informationen und Geschäftsgeheimnisse

  1. Vertrauliche Informationen bezeichnet sämtliche Informationen, die zwischen den Parteien im Rahmen dieses Vertrages ausgetauscht werden, unabhängig davon, ob die mündlich oder schriftlich geschieht, die als vertraulich bezeichnet werden oder die aufgrund der Umstände der Übermittlung als vertraulich anzusehen sind, insbesondere die Regelungen dieses Vertrages. Nicht als vertrauliche Informationen gelten solche Informationen, die der anderen Partei bereits nachweislich vor der Übermittlung bekannt waren, ohne einer Vertraulichkeitsvereinbarung zu unterliegen, die während der Vertragslaufzeit, ohne einen Vertragsverstoß der Parteien, öffentlich bekannt werden, die während der Vertragslaufzeit durch Mitarbeiter der Parteien, die keinen Zugang zu den vertraulichen Informationen hatten, selbstständig entwickelt wurden, die durch die mitteilende Partei Dritten ohne Vertraulichkeitsbestimmung offengelegt werden oder die aufgrund eines vollziehbaren Beschlusses oder sonstigen Bescheids eines Gerichts, einer Behörde oder sonstigen Regierungsorganisation öffentlich zu machen sind. Im letzteren Fall verpflichtet sich jedoch die Adressantin des Beschlusses, die andere Partei unverzüglich hierüber zu informieren und diese im Rahmen der rechtlichen Anfechtung eines solchen Beschlusses angemessen zu unterstützen.
  2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich sämtliche vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und diese, außer zum Zweck der Vertragserfüllung, auch nach vollständiger Erfüllung des Vertrags oder dessen Beendigung nicht zu nutzen oder Dritten gegenüber zugänglich zu machen. Der Auftragnehmer darf die Informationen lediglich, falls vorhanden, der eigenen Geschäftsführung, Angestellten und Beratern zugänglich machen, soweit auch diese der Geheimhaltung nach diesen Vorschriften unterliegen und soweit diese mit den Belangen dieses Vertrages befasst sind. Der Auftragnehmer wird alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, um eine unberechtigte Nutzung der vertraulichen Informationen zu verhindern und wird Optimist unverzüglich von jedem Verdacht einer unberechtigten Nutzung oder Übermittlung informieren.
  3. Optimist ist berechtigt jegliche vertraulichen Informationen gegenüber der Optimist, Inc. (Los Angeles) und seinen durch das Kundenprojekt betroffenen Kunden offen zu legen.

11. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Mängelgewährleistungsvorschriften.

12. Kündigung

  1. Optimist ist berechtigt, den Vertrag jederzeit, gleich aus welchem Grund, schriftlich mit einer Frist von fünf (5) Werktagen zu kündigen. Falls Optimist den Vertrag aus Gründen kündigt, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, erstattet Optimist dem Auftragnehmer sämtliche bis zur Kündigung tatsächlich angefallenen Kosten und zahlt eine bis dahin durch ordnungsgemäß erbrachte (Teil-)Leistungen angemessene anteilige Vergütung.
  2. Kündigt Optimist fristlos aus wichtigem Grund oder gemäß vorstehender Frist aufgrund eines Umstandes, den der Auftraggeber zu vertreten hat, gelten die gesetzlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
  3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Vertrag, jederzeit, gleich aus welchem Grund, schriftlich oder in Textform mit einer Frist von zwanzig (20) Werktagen zu kündigen. Falls der Auftraggeber den Vertrag aus Gründen kündigt, die Optimist zu vertreten hat, erstattet Optimist dem Auftragnehmer sämtliche bis zur Kündigung tatsächlich angefallenen Kosten und zahlt die bis dahin durch ordnungsgemäß erbrachte (Teil-) Leistungen anteilige Vergütung.
  4. Kündigt der Auftragnehmer aus Gründen, die Optimist nicht zu vertreten hat, ist Optimist nicht zur Zahlung der bis dahin angefallenen Kosten und gegebenenfalls bis dahin durch ordnungsgemäß erbrachte (Teil-)Leistungen anteilige Vergütung verpflichtet, soweit Optimist diese (Teil-)Leistungen wegen der Kündigung des Auftragnehmers zukünftig nicht weiter verwenden möchte und dies dem Auftragnehmer schriftlich anzeigt.
  5. Kündigt der Auftragnehmer den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund aufgrund eines Umstandes, den Optimist zu vertreten hat, gelten die gesetzlichen Regelungen.

13. Haftung

  1. Optimist haftet ausschließlich für Schäden des Auftragnehmers aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Schäden an Leben, Körper und Gesundheit bleiben hiervon unberührt.
  2. Darüber hinaus haftet Optimist nur für direkte Schäden, daher insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, Folge- und Weiterfresserschäden. Optimist haftet nur in Höhe der vereinbarten Vergütung. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, sowie im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  3. Der Auftragnehmer haftet gemäß der gesetzlichen Vorschriften.

14. Versicherung

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine für die konkrete Art und Größe des Kundenprojekts und des Auftrages angemessenen Versicherungsschutz für Verluste und Schäden (einschließlich, ohne darauf beschränkt zu sein, für Folgeschäden) vorzuhalten und diese auf Nachfrage von Optimist die Kopie einer entsprechenden Versicherungspolice nachzuweisen.

15. Erfüllungsort

Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, ist Erfüllungsort der Sitz von Optimist.

16. Abwerbungsverbot

Während der Laufzeit des Vertrags und für die Dauer von sechs (6) Monaten nach Beendigung des Vertrags verpflichtet sich der Auftragnehmer weder direkt noch indirekt die Geschäftstätigkeit von Optimist dadurch zu beeinflussen, zu beeinträchtigen, zu unterbrechen oder zu schädigen, dass der Auftragnehmer Angestellte von Optimist aus welchen Gründen auch immer abwirbt bzw. beeinflusst, ihre Arbeitsverhältnisse mit Optimist zu beenden oder in sonstiger Weise negativ bzw. unlauter auf das Vertragsverhältnis zwischen Optimist und dem jeweiligen Angestellten einzuwirken.

17. Abtretungsverbot

Die Pflichten aus dem Vertrag sind schuldbefreiend nur mit Zustimmung der anderen Partei übertragbar. Optimist ist jedoch berechtigt, die im Rahmen des Vertrages übertragenen Rechte frei an Dritte zu übertragen.

18. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Nebenabreden/Schriftform

  1. Auf die Vertragsbeziehung zwischen Optimist und dem Auftragnehmer sowie auf alle Ansprüche, die aus oder anlässlich dieses Vertrages entstehen, findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
  2. Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen ist Gerichtsstand der Sitz von Optimist, wenn kein anderer ausschließlicher Gerichtsstand gesetzlich festgelegt ist. Das Gleiche gilt, wenn der Auftragnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Sitz aus dem Inland ins Ausland verlegt, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Optimist ist jedoch berechtigt, den Auftragnehmer auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
  3. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel.